Funkzeugnis

Nur mit erreichbaren Skippern kann man z.B. Manöver abstimmen oder ihnen schnell und sicher helfen! Ein Sportfahrzeug, welches ohne Funk ist oder nur mit Mobilfunk ausgerüstet ist, begibt sich in die Isolation. Es ist nicht in der Lage, wichtige nautische Informationen wie Not- und Sicherheitsmeldungen, Wetterberichte, Sturmwarnungen, Verkehrsberichte usw. zu empfangen oder an andere weiterzugeben.
Sie können somit im Notfall aufgrund fehlender Kommunikationsmöglichkeit nicht an einer koordinierten Suche teilnehmen (On-Scene-Kommunikation)!

Handys bieten keine Alternative zum UKW-Sprechfunk.

Die Abwicklung einer Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung über Handy kann von der umliegenden Schifffahrt nicht mitgehört werden und somit kann keine Hilfe geleistet werden.
Der Gesetzgeber verlangt das Seefunkzeugnis (international gültig, daher zusätzlich in Englisch) UND das Binnenfunkzeugnis (national gültig).

Das Seefunkzeugnis/Short-Range-Certificate (SRC):

Mit der endgültigen Einführung des GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) zum 01.02.1999 ist auch die Nutzung moderner Funktechniken verbunden.
Diese sichern Ihnen eine verbesserte und zuverlässigere Kommunikation.
In Ergänzung zum UKW-Sprechfunk, der ja bestehen bleibt, wird der Verbindungsaufbau der Gespräche nunmehr mittels digitaler Funktechnik (Digital Selektiv Calling, DSC) hergestellt.
Das Seefunkzeugnis/Short-Range-Certificate (SRC) berechtigt nur zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen und Funkeinrichtungen der GMDSS, auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen und die eingeschränkt am Funkverkehr auf See über UKW teilnehmen wollen. Es berechtigt dagegen nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.

Das Binnenfunkzeugnis (UBI):

Die Kommunikation über UKW-Sprechfunk ist auch in der Binnenschifffahrt wegen der steigenden Verkehrsdichte sowie der Größe und Geschwindigkeit der Schiffe ein notwendiges Sicherheitsmerkmal. Die Kommunikation zu Schleusen, Häfen sowie zu den Revierzentralen erleichtert Sportbooten die sichere Durchführung der Fahrt.
Darum sollten insbesondere Sportboote zu ihrer eigenen Sicherheit die Kommunikation zwischen der Berufsschifffahrt hören und zu ihr durchführen.
Für die Ausübung des Binnenschifffahrtsfunks bei Schiffsfunkstellen auf Schiffen ist das UBI notwendig.
Das Binnenfunkzeugnis (UBI) berechtigt daher zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk bei Sprech-Schiffsfunkstellen für UKW und zusätzlich zur Teilnahme am Seefunkdienst über Sprechfunk (allerdings OHNE GMDSS für UKW) auf den Seeschifffahrtsstrassen „binnenwärts der Grenze der Seefahrt“. Es berechtigt jedoch nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst „seewärts der Grenze der Seefahrt“ (weder bei Sprech-Seefunkstellen für UKW noch bei Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW).

Holland-Segler aufgepasst!!!

Die Reviere Ijsselmeer, Wattenmeer und das Delta sind in den Niederlanden offiziell dem Binnenschifffahrtsfunk zugewiesen, während die offene Nordsee und die Küstengewässer der Nordsee dem Seefunk zugewiesen sind. Ein Wassersportler, der über die Oosterschelde entlang der holländischen Küste ins Ijsselmeer fahren möchte, benötigt demnach beide Funkzeugnisse, das SRC (für den Seefunkdienst) und das UBI (für den Binnenfunk).
Für reine UKW-Anlagen, mit denen im allgemeinen Charterschiffe ausgestattet sind, genügt für den Seefunk allerdings der Besitz des Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses/Short Range Certificate (SRC).

Als Information am Rande:

Seit 13.07.2005 gibt es die RegTP nicht mehr. Der Verein heißt jetzt „BNetzA“. Im Klartext: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (kurz: Bundesnetzagentur, Abkürzung BNetzA) Die Auswirkungen auf die Praxis werden noch eine Weile dauern (Umstellung des Antragsverfahren, Ausbildung, Prüfungsfragen usw.). Die RegTP ist unter ihrer alten Bezeichnung noch mindestens 1/2 Jahr zu erreichen. Neu ist auch, INMARSAT-E EPIRBs sind in Kürze nicht mehr zu gebrauchen. Das System wird komplett abgeschaltet. Alle Besitzer einer INMARSAT-E EPIRB erhalten kostenlos eine COSPASS/SARSAT-EPIRB neuester Technik. Sie wird einen ähnlichen Standard bieten. Angekündigt ist der 01.12.2006 zur Abschaltung des Systems INMARSAT-E.
Es sind noch mehr unausgereifte Änderungen in der Mache. Sie haben aber im Moment noch keine Auswirkungen auf die Ausbildung und das Prüfungsverfahren.

Vorausetzungen: Theorie: Praxis: Kursgebühr:
SRC: 15 Jahre und Grundkenntnisse der englischen Sprache
UBI: 15 Jahre
SRC: Wochenendkurs, Samstag und Sonntag je 6,5 Zeitstunden
UBI: Wochenendkurs nur Samstag 6,5 Zeitstunden Lehrbücher sind nicht erforderlich. Eine „aktuelle Lehrunterlage“ wird durch die Schule gestellt.
Die Praxisausbildung findet in „Kleingruppen“ von max. 4 Schülern nach der Theorie statt. Sie umfasst ca. 4-5 Zeitstunden. 260,00 € SRC + UBI

Die theoretische und praktische Ausbildung zum Seefunkzeugnis/Short-Range-Certificate (SRC):

Die Ausbildung findet in unseren Ausbildungsräumen statt.
Englische Sprachkenntnisse sind für die Teilnahme an der Ausbildung für das Short-Range-Certificate (SRC) grundlegende Voraussetzung.
Die Prüfung für das SRC unterliegt in vollem Umfang der Entscheidung der Internationalen Fernmeldeunion (ITU/UIT) von der weltweiten Funkverwaltungskonferenz (WRC-97) in Genf 1997 und ist daher international unbefristet gültig.

Ausbildung und Prüfung beinhalten dabei folgende Themenbereiche:

Theoretische Ausbildung:

  • allg. Grundkenntnisse über den mobilen Seefunk
  • weltweites Seenot- und Sicherheitssystem
  • öffentlicher Seefunkdienst
  • Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für den ordnungsgemäßen Austausch von Informationen, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen

Praktische Ausbildung:

  • Betriebsverfahren und eingehende praktische Kenntnisse des GMDSS, Bedienen einer Seefunkstelle
    Verkehrsabwicklung
  • praktische und theoretische Kenntnisse über den öffentlichen/nicht öffentlichen Seefunkdienst in englischer Sprache
  • Unsere Ausbildung erfolgt auf den aktuellen UKW-Sprechfunkanlagen mit DSC-Controller, wie sie die Prüfungsausschüsse verwenden. Hier finden viele praktische Übungen statt, so dass die Handhabung der Geräte sehr schnell erlernt werden kann.

Die theoretische und praktische Ausbildung zum Binnenfunkzeugnis (UBI):

Die Ausbildung findet in unseren Ausbildungsräumen statt.
Unsere Ausbildung erfolgt auf den aktuellen UKW-Sprechfunkanlagen mit DSC-Controller, wie sie die Prüfungsausschüsse verwenden. Hier finden viele praktische Übungen statt, so dass die Handhabung der Geräte sehr schnell erlernt werden kann.
Ausbildung und Prüfung beschäftigen sich mit folgenden Kursinhalten:

  • Gesetzeskunde
  • Betriebsverfahren
  • Verkehrsabwicklung
  • praktische Übungen an der UKW-Schulungsanlage